Pflege & Kosten

 

 

Die Kosten werden in Gestalt einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schleswig-Holstein und der Einrichtung nach § 75 Abs. 3 SGB XII festgelegt. Personen, die die Kosten selbst nicht aufbringen können und für die auch Dritte nicht eintreten, können Hilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch beanspruchen (meist §§ 53, 54 ff oder auch § 61 SGB XII). Die Gemeinschaftsverwaltung im Johannistal ist bei der Beantragung gerne behilflich. Als weiteren Service bietet die Verwaltung gesetzlichen Betreuern umfangreiche Unterstützung beim Stellen notwendiger Anträge (SBA, GEZ-Befreiung, etc.) Bei der Klärung der Kostenträgerschaft vor der Aufnahme ist die Verwaltung ebenfalls gerne behilflich.

 

 

Der Tagessatz für die vollstationäre Unterbringung beträgt aktuell 65,97 €.

 

Der Tagessatz für die betreuungsreduzierte vollstationäre Unterbringung beträgt aktuell 59,80 €.

 

 

Erhöhte Pflegebedürftigkeit

Da die Wohnstätte Klosterhof über 100 Jahren besteht und viele Bewohner sich über lange Jahre bis ins hohe Alter dort aufhalten, ergibt sich für die Einrichtung die humanitäre Verpflichtung, die Betreuung und Pflege der Bewohner auch dann zu gewährleisten, wenn sich die Pflegebedürftigkeit altersbedingt erhöht. Wenn dieser Fall eingetroffen ist, finden die Bewohner im Pflegeheim Bergkoppel ein neues Zuhause.

Das Pflegeheim Bergkoppel ist im September 1995 eröffnet worden. Da es in unmittelbarer Nähe der Wohnstätte liegt, können freundschaftliche Kontakte der Bewohner untereinander auch im Falle einer Verlegung aufrechterhalten bleiben.

Eigenständig Leben

Wohnstätte

Klosterhof

Wohnstätte Klosterhof | Johannistaler Weg 42 - 24837 Schleswig | Tel 04621-25978 - Fax 04621-200203 | Email [email protected]

Wohnstätte Klosterhof  |  Johannistaler Weg 42  -  24837 Schleswig  |  Tel 04621-25978  -  Fax 04621-200203  |  Email [email protected]