Pflege & Kosten

 


Die Verwaltungsarbeiten werden von der Arbeitsgemeinschaft der Wohnstätten durchgeführt.

Link: www.arge-wohnstaetten.de

 

Der Pflegesatz (Bettengeldsatz) der Wohnstaette Klosterhof wird nach Maßgabe der AVV-SH mit dem Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein vereinbart.

Er beträgt ab Januar 2010:  55,25 €.

Der Pflegesatz für das betreuungsreduzierte vollstationäre Wohnen

(Appartementwohnen) beträgt: 47,48€.

 

Die Kosten werden in Gestalt einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schleswig-Holstein und der Einrichtung nach § 75 Abs. 3 SGB XII festgelegt. Personen, die die Kosten selbst nicht aufbringen können und für die auch Dritte nicht eintreten, können Hilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch beanspruchen (meist §§ 53, 54 ff oder auch § 61 SGB XII). Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnstätten kann bei der Beantragung behilflich sein.

 

Erhöhte Pflegebedürftigkeit

Da die Wohnstätte Klosterhof seit fast 100 Jahren besteht und viele Bewohner sich über lange Jahre bis ins hohe Alter dort aufhalten, ergibt sich für die Einrichtung die humanitäre Verpflichtung, die Betreuung und Pflege der Bewohner auch dann zu gewährleisten, wenn sich die Pflegebedürftigkeit altersbedingt erhöht. Deshalb haben sich die Wohnstätten der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen mit dem Ziel, eine entsprechende Einrichtung für diesen Personenkreis zu schaffen.

Das Pflegeheim Bergkoppel ist im September 1995 eröffnet worden. Da es in unmittelbarer Nähe der Wohnstätte liegt, können freundschaftliche Kontakte der Bewohner untereinander auch im Falle einer Verlegung aufrechterhalten bleiben.
Eigenständig Leben

Wohnstätte

Klosterhof

Wohnstätte Klosterhof  |  Johannistaler Weg 42  -  24837 Schleswig  |  Tel 04621-25978  -  Fax 04621-200203  |  Email [email protected]