Wohnen in der Wohnstätte Klosterhof

Wir bieten drei Wohnformen – darauf abgestimmt, wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird. So kann jeder Bewohner entsprechend seiner Lebenssituation das passende Wohnangebot finden.

Vollstationäres Wohnen

Der Klosterhof bietet verschiedene Wohnformen, die sich an die individuelle Mobilität, den Unterstützungsbedarf und die gewünschte Selbstständigkeit unserer Bewohnerinnen und Bewohner anpassen. Insgesamt können bis zu 46 Menschen in freundlich eingerichteten Ein- und Zweibettzimmern wohnen, die als persönlicher Rückzugsort dienen und auf Wunsch mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen gestaltet werden können. Helle Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume bieten zusätzlich Raum für Begegnung, Austausch und gemeinsame Aktivitäten und tragen so zu einer lebendigen und gleichzeitig geschützten Atmosphäre bei.

Wohngruppe

Für Menschen, die bereits über eine gewisse Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verfügen, bietet unsere Wohngruppe eine passende Wohnform. Sie befindet sich in einem eigenen Wohnhaus direkt auf dem Gelände der Wohnstätte und bietet Platz für sechs Personen, die dort in einer kleinen, familiären Gemeinschaft leben. Die Betreuung ist an die Bedürfnisse einer Wohngruppe angepasst und unterstützt dort, wo Hilfe gebraucht wird. Mahlzeiten können selbstständig zubereitet werden, und viele hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen die Bewohner weitestgehend eigenständig.

Appartement - Wohnen

Das Appartementwohnen ist an die Wohnstätte Klosterhof angeschlossen und bietet ein betreuungsreduziertes, aber dennoch vollstationäres Wohnumfeld. In den gemütlichen 1-Zimmer-Appartements mit integrierter Küche können Menschen mit Beeinträchtigung weitgehend selbstständig leben und ihren Alltag individuell gestalten. Gleichzeitig steht jederzeit eine Ansprechperson zur Verfügung, sodass Unterstützung bei Bedarf unkompliziert erreichbar ist. Dieses Wohnangebot verbindet Selbstständigkeit mit der Sicherheit einer verlässlichen Betreuung.

Pflege und Kosten für langfristige Versorgungssicherheit

Die Kosten für die Unterbringung in der Wohnstätte Klosterhof sind in einer Vergütungsvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schleswig-Holstein nach § 75 Abs. 3 SGB XII geregelt. Menschen, die die Kosten nicht selbst tragen können, haben in der Regel Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Unsere Verwaltung unterstützt Bewohnerinnen, Bewohner und gesetzliche Betreuer gerne bei allen notwendigen Anträgen – von der Klärung der Kostenträgerschaft bis zu weiteren Formalitäten wie SBA oder Rundfunkbeitragsbefreiung. Derzeit beträgt der Tagessatz für die vollstationäre Unterbringung 65,97 €, für das betreuungsreduzierte Wohnen 59,80 €.

Sollte sich im Laufe der Zeit eine erhöhte Pflegebedürftigkeit ergeben, tragen wir dem mit besonderer Verantwortung Rechnung. Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Veränderungen einen höheren Pflegebedarf entwickeln, finden im nahegelegenen Pflegeheim Bergkoppel ein neues Zuhause. Die Einrichtung, 1995 eröffnet und nur wenige Schritte vom Klosterhof entfernt, ermöglicht es, vertraute Kontakte aufrechtzuerhalten und den Übergang so behutsam wie möglich zu gestalten.