Wohnen in der Wohnstätte Klosterhof

Wir bieten drei Wohnformen – darauf abgestimmt, wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird. So kann jeder Bewohner entsprechend seiner Lebenssituation das passende Wohnangebot finden.

Vollstationäres Wohnen

Der Klosterhof bietet verschiedene Wohnformen, die sich an die individuelle Mobilität, den Unterstützungsbedarf und die gewünschte Selbstständigkeit unserer Bewohnerinnen und Bewohner anpassen. Insgesamt können bis zu 46 Menschen in freundlich eingerichteten Ein- und Zweibettzimmern wohnen, die als persönlicher Rückzugsort dienen und auf Wunsch mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen gestaltet werden können. Helle Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume bieten zusätzlich Raum für Begegnung, Austausch und gemeinsame Aktivitäten und tragen so zu einer lebendigen und gleichzeitig geschützten Atmosphäre bei.

Wohngruppe

Für Menschen, die bereits über eine gewisse Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verfügen, bietet unsere Wohngruppe eine passende Wohnform. Sie befindet sich in einem eigenen Wohnhaus direkt auf dem Gelände der Wohnstätte und bietet Platz für sechs Personen, die dort in einer kleinen, familiären Gemeinschaft leben. Die Betreuung ist an die Bedürfnisse einer Wohngruppe angepasst und unterstützt dort, wo Hilfe gebraucht wird. Mahlzeiten können selbstständig zubereitet werden, und viele hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen die Bewohner weitestgehend eigenständig.

Appartement - Wohnen

Das Appartementwohnen ist an die Wohnstätte Klosterhof angeschlossen und bietet ein betreuungsreduziertes, aber dennoch vollstationäres Wohnumfeld. In den gemütlichen 1-Zimmer-Appartements mit integrierter Küche können Menschen mit Beeinträchtigung weitgehend selbstständig leben und ihren Alltag individuell gestalten. Gleichzeitig steht jederzeit eine Ansprechperson zur Verfügung, sodass Unterstützung bei Bedarf unkompliziert erreichbar ist. Dieses Wohnangebot verbindet Selbstständigkeit mit der Sicherheit einer verlässlichen Betreuung.

Pflege und Kosten für langfristige Versorgungssicherheit

Die Kosten für einen Wohnplatz in der Wohnstätte Klosterhof sind in einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg nach dem LRV S-H in Ergänzung zum SGB IX geregelt. Die Kosten für einen Platz werden in der Regel über das Sozialhilfesystem nach SGB IX und SGB XII übernommen, wenn im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe des Landkreises ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. In Einzelfällen kann es aber dazu kommen, dass bei vermögenden Menschen Zuzahlungen fällig werden.

In solchen Fällen kann es nötig werden weitere Leistungen nach SGB XII, wie z.B. Bürgergeld, Wohngeld und in bestimmten Fällen auch nachträgliches Kindergeld zu beantragen. Dabei kann durch unsere Verwaltung unterstützt werden, falls keine rechtliche Betreuung vorliegt, die das stellvertretend klären kann. Sollte der Pflegebedarf im Alter zu hoch werden, können unsere Bewohner im benachtbarten Pflegeheim GSHN Bergkoppel aufgenommen werden. So bleiben Kontakte und Freundschaften in unmittelbarer Nähe bestehen.